BEKANNTGABE DER STABILISIERUNGSHILFEN

Erneute Unterstützung der Kommunen im Bayerwald

04.10.2023

An die Kommunen im Bayerischen Wald fließen im Jahr 2023 für außergewöhnliche Belastungen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in Höhe von insgesamt 5,145 Mio. Euro. „Der Freistaat bleibt ein starker und verlässlicher Partner unserer Kommunen“, informierte die Landtagsabgeordnete Max Gibis nach der heutigen Verteilerausschusssitzung. Der Landkreis Freyung-Grafenau profitiert mit 2,1 Mio. Euro von den diesjährigen Stabilisierungshilfen. Nach St. Oswald-Riedlhütte fließen 1.545.100 Euro und nach Haidmühle 700.000 Euro. Der Landkreis Regen erhält für das Jahr 2023 200.000 Euro an Stabilisierungshilfen. Die Gemeinde Langdorf erhält 500.000 Euro und die Gemeinde Bayerisch Eisenstein bekommt 100.000 Euro.

Der Abgeordnete Max Gibis hatte sich mehrfach bei Finanzminister Albert Füracker und Innenminister Joachim Herrmann für die Anträge aus dem Bayerischen Wald eingesetzt. Insgesamt begrüßte er die Entscheidungen des Verteilerausschusses, in dem die kommunalen Spitzenverbänden, sowie das Bayerische Innen- und Finanzministerium vertreten sind. „Bereits seit vielen Jahren profitieren der Landkreis Regen und der Landkreis Freyung-Grafenau von diesem ausgezeichneten Förderinstrument“, so Gibis.


Für Gemeinden, die in eine schwierige, finanzielle Situation geraten sind, haben sich die Förderinstrumente der Bedarfszuweisungen und der Stabilisierungshilfen bewährt. „In vielen Gemeinden konnte so langfristig – auch unter Einhaltung eines strengen, eigenen Konsolidierungsprogrammes - die finanzielle Handlungsfähigkeit wiederhergestellt und wieder finanzielle Gestaltungsspielräume eingeräumt werden“, so Gibis weiter. „So sollen mit den Bedarfszuweisungen unter anderem die Konsolidierung der Haushalte bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung vorangetrieben und andere Sonderbelastungen ausgeglichen werden, während die sogenannte Stabilisierungshilfen dagegen besonders strukturschwachen Kommunen neue Handlungsspielräume eröffnen sollen, indem sie bei der Schuldentilgung helfen.“

Mittlerweile wurde auch eine zusätzliche Säule geschaffen, bei der es Kommunen – unter Einhaltung bestimmter Regeln – erlaubt ist, die Stabilisierungshilfen für Investitionen zu verwenden. „Dies war ein wichtiger Schritt, weil er mehr Möglichkeiten zur Verwendung der Stabilisierungshilfen erlaubt und damit auch eine Nachhaltigkeit dieser staatlichen Sonderhilfe bei den Kommunen sichergestellt werden kann“, erklärt Gibis.

Seit 2012 wurden die Stabilisierungshilfen von 25 Mio. Euro schrittweise zunächst auf 150 Mio. Euro erhöht und verharren mittlerweile auf hohem Niveau von 120 Mio. Euro. „Der Bayerische Wald mit seinen Kommunen ist nach wie einer der großen Profiteure dieser Strukturhilfe. Dafür sollten wir durchaus dankbar sein“, freute sich Max Gibis abschließend über die guten Nachrichten.