FAST 10 MIO. EURO AN FÖRDERMITTELN FÜR DEN BAYERWALD

Kommunale Hochbaumittel bekannt gegeben

17.05.2023

Der Freistaat zeigt sich trotz größerer Herausforderungen bei den Staatsfinanzen als starker und verlässlicher Partner der Kommunen. „Gerade mit Blick auf den Ausbau unserer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen werden wir in Bayern nicht sparen“, so der Landtagsabgeordnete Max Gibis zur Verteilung der Mittel für die kommunalen Hochbaumaßnahmen im Jahr 2023. Dabei fließen fast 10 Mio. Euro an Fördermitteln in den Bayerwald.

Die Bayerische Staatsregierung fördert in diesem Jahr insgesamt 20 kommunale Hochbaumaßnahmen im Landkreis Regen mit einer Fördersumme von 3.704.500 Euro und 18 kommunale Hochbaumaßnahmen im Landkreis Freyung-Grafenau mit einer Fördersumme von 6.056.000 Euro. „Aufgrund des nach wie vor ungebrochen hohen Investitionsbedarf der Kommunen, insbesondere bei Schulen, schulischen Sportanlagen und Kinderbetreuungseinrichtungen, bewegen sich die Zuweisungen für kommunale Hochbaumaßnahmen für das Jahr 2023 erneut auf einem Niveau von insgesamt rund einer Milliarde Euro“, so Gibis. „Für die Kommunen ist diese Förderung des Freistaats ein wichtiger Baustein für eine ausgewogene Infrastruktur. Egal ob Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen von Krippen, Kindergärten, Horten und Schulen – ohne diese zusätzlichen Mittel wären viele wichtige Projekte vor Ort nicht umsetzbar“, betonte der Abgeordnete die Wichtigkeit der Förderung. „Mit dem Zuschuss wird Bayern damit seiner Verantwortung gerecht, eine ausgewogene Infrastruktur in allen Landesteilen Bayerns zu schaffen und zu erhalten“, so Max Gibis.  


Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln kann der für dieses Jahr gemeldete Bedarf nahezu vollständig abgedeckt werden. Der Großteil des gemeldeten Bedarfs wird mit Ausgabemitteln bedient. Der Rest wird über im Staatshaushalt ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen abgedeckt, die eine Auszahlung bereits Anfang des nächsten Jahres ermöglichen.Grundlage für die kommunale Hochbauförderung ist Artikel 10 des Finanzausgleichsgesetzes. Sie soll gewährleisten, dass in allen Regionen Bayerns in etwa die gleiche kommunale Infrastruktur angeboten werden kann - insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Die Regierung von Niederbayern wird nach Abschluss der fachlichen Prüfungsverfahren für das Kalenderjahr 2023 die Bewilligungsbescheide für die in der rechts unten zum Download erhätlichen Liste erteilen.