Die Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger können ab Montag, den 15. Mai 2023, beantragt werden. Die dafür erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund wurde nun unterschrieben. Bundesweit stehen dafür insgesamt 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon entfallen auf Bayern rd. 280 Mio. Euro. "Damit unterstützen wir unsere Bürgerinnen und Bürger angesichts der Energiekrise", so MdL Max Gibis. Die Antragstellung ist unbürokratisch und digital über die Homepage des Sozialministeriums möglich.
Konkret heißt das, dass die Betroffenen eine Verdoppelung der Energiekosten im Vergleich zum bundeseinheitlich ermittelten Referenzpreis des Jahres 2021 selbst zu tragen haben. Erst wenn sich der Preis im Vergleich zum Referenzpreis des Jahres 2021 mehr als verdoppelt hat, kommt es zu einer Entlastung mittels der Härtefallhilfe. In diesem Fall werden 80 Prozent der über eine Verdoppelung hinausgehenden „Mehrkosten“ erstattet. Es geht also nicht um die Verdoppelung der individuellen Beschaffungskosten, sondern um eine Verdoppelung gegenüber dem (deutschlandweit einheitlichen) Durchschnittswert 2021, dem sog. Referenzpreis.
Die Härtefallhilfe wird nur gewährt, wenn sich ein Entlastungsbetrag von mindestens 100 Euro je Privathaushalt ergibt. Bei einer Antragstellung für mindestens 10 Haushalte beträgt diese Untergrenze stets 1.000 Euro. Die Härtefallhilfe beträgt maximal 2.000 Euro je Privathaushalt. Der Entlastungszeitraum ist der 1. Januar 2022 bis einschließlich 1. Dezember 2022. Maßgeblich ist das Lieferdatum, d. h. die Energieträger müssen grundsätzlich im Entlastungszeitraum geliefert worden sein. Ergänzend dazu kann in Bayern ausnahmsweise auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern nachgewiesen wird, dass (i) die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und (ii) die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte.
Beantragen können die Hilfen die Privathaushalte, die diese auch selbst beantragen. Bei Antragstellung durch Vermietende/WEG müssen die Hilfen dann an die privaten Haushalte weitergegeben werden.
Weitere Infos zur Antragstellung sowie Links und Kontakte für Fragen finden Sie im Infoblatt rechts unten zum Download.