STABILISIERUNGSHILFEN BEKANNT GEGEBEN

Unterstützung der Kommunen im Bayerwald fällt niedrig aus

12.11.2022

An die Kommunen in den Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau fließen im Jahr 2022 Stabilisierungshilfen in Höhe von insgesamt lediglich 1,735 Mio. Euro. Trotz angespannter Haushaltslage bleibt der Haushaltsansatz für die Stabilisierungshilfen zwar auf hohem Niveau von 120 Mio. Euro, der Regierungsbezirk Niederbayern profitiert aufgrund positiver Entwicklung der vergangenen Jahre allerdings kaum mehr. „Insgesamt will der Freistaat seinen Kommune signalisieren, auch in schweren Zeiten ein starker und verlässlicher Partner zu sein. Schade ist, dass Niederbayern im Vergleich zu anderen Regierungsbezirken wie etwa Oberfranken, das mit fast 50 Mio. Euro bedacht wurde, lediglich 2,79 Mio. Euro erhält“, so der Landtagsabgeordnete Max Gibis.

Der Abgeordnete Max Gibis hatte sich mehrfach bei Finanzminister Albert Füracker und Innenminister Joachim Herrmann für die Anträge aus dem Bayerischen Wald eingesetzt. "Bereits seit vielen Jahren hat der Bayerische Wald überproportional von diesem ausgezeichneten Förderinstrument profitiert“, so Gibis. "Auch in diesem Jahr fließt ein Großteil des Betrages für Niederbayern in die beiden Landkreise Regen und Freyung-Grafenau." So erhält der Landkreis Freyung Grafenau 1,25 Mio. Euro und der Landkreis Regen 300.000 Euro. Außerdem fließen nach Philippsreut 10.000 Euro und nach Bayerisch Eisenstein 175.000 Euro. "Leider profitieren in diesem Jahr erstmals andere Regierungsbezirke deutlich mehr als Niederbayern, nachdem sich unsere Heimat in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt hat."

„Gerade in diesem Jahr wäre es aufgrund der gestiegenen Belastungen durch die hohen Energiepriese sowie durch die Preissteigerungen bei Investitionen wichtig gewesen, dass die finanzschwachen Kommunen in Niederbayern staatliche Unterstützung zur Bewältigung ihrer Aufgaben bekommen und sie auch in Zukunft notwendige Spielräume für Investitionen haben. Grundsätzlich haben sich die Förderinstrumente der Bedarfszuweisungen und der Stabilisierungshilfen für Gemeinden, die in eine schwierige, finanzielle Situation geraten sind,  bewährt. „In vielen Gemeinden konnte so langfristig – auch unter Einhaltung eines strengen, eigenen Konsolidierungsprogrammes - die finanzielle Handlungsfähigkeit wiederhergestellt und wieder finanzielle Gestaltungsspielräume eingeräumt werden“, so Gibis. „So sollen mit den Bedarfszuweisungen unter anderem die Konsolidierung der Haushalte bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung vorangetrieben und andere Sonderbelastungen ausgeglichen werden, während die sogenannte Stabilisierungshilfen dagegen besonders strukturschwachen Kommunen neue Handlungsspielräume eröffnen sollen, indem sie bei der Schuldentilgung helfen.“


Mittlerweile wurde auch eine zusätzliche Säule geschaffen, bei der es Kommunen – unter Einhaltung bestimmter Regeln – erlaubt ist, die Stabilisierungshilfen für Investitionen zu verwenden. „Dies war ein wichtiger Schritt, weil damit mehr Möglichkeiten zur Verwendung der Stabilisierungshilfen erlaubt werden und damit auch eine Nachhaltigkeit dieser staatlichen Sonderhilfe bei den Kommunen sichergestellt werden kann. Gerade angesichts steigender Preise in allen Bereichen wären ansonsten bestimmte Investitionen der Kommunen kaum noch leistbar“, erklärt Gibis.

 Seit 2012 wurden die Stabilisierungshilfen von 25 Mio. Euro schrittweise zunächst auf 150 Mio. Euro erhöht und verharren mittlerweile auf hohem Niveau von 120 Mio. Euro. „Dafür sind wir sehr dankbar und wir freuen uns, dass bereits angekündigt wurde auch für das Jahr 2023 wiederum 120 Mio. € an Stabilisierungshilfen zu gewähren“, so Gibis abschließend. "Hoffentlich fließen dann wieder mehr Gelder nach Niederbayern!"

Übersichten zu den Stabilisierungshilfen finden Sie zum Download rechts unten auf der Seite.