Der bayerische Ministerrat hat sich in seiner Sitzung diese Woche mit mehreren Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen befasst, die in den letzten Monaten auf allen Ebenen intensiv diskutiert wurden. Dabei hat das Kabinett in diesen Pukten zukunftsweisende Maßnahmen beschlossen, u.a. bei den Themen Aktionsplan Wolf, Entsorgung von Bodenaushub und Mindestwasserleitfaden. Ziel ist es, einen Ausgleich zwischen Schutz von Mensch und Natur auf der einen Seite sowie den berechtigten Interessen von Wirtschaft und Landwirtschaft auf der anderen Seite zu finden.
Bayerischer Aktionsplan Wolf:
Ein neuer bayerischer Aktionsplan Wolf stellt klar, das die Sicherheit des Menschen oberste Priorität hat und sich der Freistaat Bayern zu einer flächendeckenden und dauerhaften Weidetierhaltung bekennt. Deshalb wird der Freistaat Bayern die Größe der Wolfspopulationen auf das artenschutzrechtlich Erforderliche begrenzen. Die Weidertierhaltung muss auch bei Anwesenheit des Wolfes ohne unzumutbare Mehraufwendungen flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben.
Mit dem neuen Aktionsplan wird zunächst gezielt auf Präventionsmaßnahmen gesetzt. Wo keine Präventionsmaßnahmen möglich sind, ist in Zukunft auch eine Entnahme des Wolfes in Einklang mit dem Artenschutz auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen möglich. Zur finanziellen Unterstützung der Weidetierhalter wird es ein Förderprogramm für Präventionsmaßnahmen in Sachen Herdenschutz geben und künftig werden auch Schäden durch Wölfe vollumfämglich durch den Ausgleichsfondes großer Beutegreifer ausgeglichen.
Entsorgung Bodenaushub:
Zur Unterstützung der Wirtschaft braucht der Freistaat ausreichende Deponiekapazitäten für Bodenaushub – ortsnah und bezahlbar. Gleichzeitig soll das Grundwasser als eines der wichtigsten Güter im Freistaat umfassend geschützt werden. Deshalb wurde ein 6-Punkte-Maßnahmenplan beschlossen, auch um für die Bürger massive Preissteigerungrn auf dem Entsorgungsmarkt entgegenzuwirken:
- Effiziente Nutzung bestehender Deponiekapazitäten und Schaffung von spezifischen Deponiekapazitäten, wo nötig
- Informationsoffensive für Planer, Bauherren und Behörden
- Durchsetzung der Länderöffnungsklausel in der geplanten Mantelverordnung des Bundes
- Überprüfung der bestehenden fachlichen Regelungen mit dem Ziel einer vereinfachten, praxisgerechten Handhabung beim Bodenaushub in Bayern
- Innovativer Weg bei der Nassverfüllung durch Verfahrenserleichterungen und Verbesserung bei der Überwachung unter Beibehaltung des bewährten Schutzniveaus
- Maßnahmenbündel zur bestmöglichen Unterstützung der Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und Wasserwirtschaftsämter in den Gebieten Bodenschutz, Abfallwirtschaft und Wasserwirtschaft.
Mindestwasserleitfaden:
Die Wasserkraft ist ein unverzichtbarer Baustein im bayerischen Energiemix, der unbedingt erhalten werden soll, speziell die kleinen, hemischen Wasserkraftanlagen vor Ort. Der bisherige Verlauf der Diskussion um eine Neufassung des bisher geltenden Restwasserleitfadens war nicht zufriedenstellend. Deshalb hat Umweltminister Dr. Marcel Huber entschieden, den bisherigen Prozess zu stoppen und das Thema ökologisch und ökonomisch neu anzugehen. Gemeinsam mit den Betroffenen soll im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ein umfassender Konsens gefunden werden. Der Grundstein dafür wird in einem Konsultationsverfahren gelegt:
- Ein "Fakten-Check" soll die Abschätzung möglicher wirtschaftlicher Folgen aufgrund veränderter Mindestwasserabgaben mit Analysen zum Einfluss der Wasserkraft auf die Gewässerökologie verbinden.
- In einem "Praxis-Check" werden verschiedene Fallkonstellationen und Szenarien untersucht.
- Weiterer zentraler Baustein ist die Prüfung, wie Verfahren innerhalb der Flussgebiete harmonisiert werden können.